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Urbar

Ein Urbar oder latinisiert Urbarium ist ein Verzeichnis über Besitzrechte einer Grundherrschaft und (als Abgabenregister bzw. Steuerliste) zu erbringende Leistungen ihrer Grunduntertanen (Grundholden). Es ist eine bedeutende Wirtschafts- und Rechtsquelle des mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Lehnswesens. Auch für Gültbücher und Lagerbücher sowie Zinsregister wird der Ausdruck verwendet. Ein Urbar ist aber oft auch ein Inventarverzeichnis und eine Aufzählung der Räumlichkeiten einer Burg. Vor allem dann, wenn es zu einer Besitzteilung kam. Wikipedia