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Vorwerk

Ein Vorwerk (Plural: Vorwerke) einer Burg ist ein vorgelagerter, befestigter Wirtschaftshof oder Außenposten, der zur Versorgung, Verwaltung oder strategischen Absicherung der Burg diente. Es handelt sich um eine Nebenanlage, die der Kernburg räumlich vorgelagert war, aber in enger funktionaler Verbindung mit ihr stand.
1. Lage
  • Außerhalb der eigentlichen Burganlage, meist in strategischer oder wirtschaftlich günstiger Position (z. B. an Wegen, Wasserläufen oder Feldern).
  • Je nach Terrain mehrere Hundert Meter bis mehrere Kilometer von der Hauptburg entfernt.
2. Funktion
  • Lagerung und Verarbeitung von Getreide, Viehhaltung, Mühlenbetrieb. Zentrum der agrarischen Eigenversorgung der Burg.
Administrativ:
  • Sitz eines Burgvogts oder Verwalters.
  • Ort für Abgabenverwaltung und Steuererhebung.
Militärisch (sekundär):
  • Gelegentlich zur Frühwarnung oder Zugangsüberwachung befestigt.
  • Erste Verteidigungslinie oder Vorposten.
3. Bauliche Ausstattung
  • Meist mit Umfassungsmauer, Torhaus, Stallungen, Speicher, Wohngebäude für Gesinde.
  • Teilweise mit Türmen oder kleineren Wehrelementen, aber nicht primär auf Kampf ausgerichtet wie Kernburgen oder Barbakanen.
Unterschied zur Vorburg
  • Eine Vorburg ist ein direkt angrenzender Teil der Hauptburg, oft innerhalb derselben Gesamtbefestigung.
  • Ein Vorwerk liegt weiter entfernt und ist eigenständig, wenn auch in abhängiger Funktion.